ACHTUNG! Rauchwarnmeldepflicht in Bayern:
Neu und Umbauten ab 01.01.2013
Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2017
Einheitlich festgelegt ist, das jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder (Rauchmelder)
• in Schlafräumen
• in Kinderzimmern
• in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsraumen führen,
sein müssen.
Rauchwarnmelder sind technische Geräte die beim Auslösen eines Alarmes im Falle eines Brandes Leben Retten können.
Wir beraten und montieren.